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Inhalt und Aufbau der Bankleitzahl BLZ.Die erste Stelle der Bankleitzahl bezeichnet grundsätzlich das Clearing-Gebiet, in dem das Kreditinstitut seinen Sitz hat. Die Stellen eins bis drei der Bankleitzahl bilden die Ortsnummer, die einen Bankplatz (Ort der Filiale der Deutschen Bundesbank) sowie den zugehörigen Bankbezirk (Bankplatz und das angrenzende Gebiet) kennzeichnet. Die Bankleitzahl ist i. d. R. gleichzeitig die Kontonummer des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank (bankleitzahlgebundenes Bundesbank-Girokonto). Bei diesen Girokonten weist die Ortsnummer im Regelfall auf die kontoführende Filiale der Deutschen Bundesbank hin. Bankplätzen können auch mehrere Ortsnummern zugeteilt werden. Die vierte Stelle der Bankleitzahl bezeichnet das Netz (Bankengruppe).
Die ersten vier Stellen einer neuen Bankleitzahl werden von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Der Antragsteller legt die institutseigene Nummerierung (Stellen fünf bis acht der Bankleitzahl) – in Absprache mit der Deutschen Bundesbank – grundsätzlich selbst fest. Zusätzliche Bankleitzahlen für Kreditinstitute zur getrennten Abwicklung des Zahlungsverkehrs bestimmter Geschäftsfelder mit bedeutendem Zahlungsverkehr erhalten eine von der Bankleitzahl in den Stellen sieben und acht abweichende Nummerierung. Clearing-Gebiet1 Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern2 Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein 3 Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln) 4 Westfalen 5 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 6 Baden-Württemberg 7 Bayern 8 Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Netznummer0 Deutsche Bundesbank1 – 3 Kreditinstitute, soweit nicht in einer der anderen Gruppen erfasst 4 Commerzbank 5 Girozentralen und Sparkassen 6 + 9 Genossenschaftliche Zentralbanken, Kreditgenossenschaften sowie ehemalige Genossenschaften 7 Deutsche Bank 8 Dresdner Bank |
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