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Bank Identifier Code (BIC).



Der Bank Identifier Code (BIC) besteht aus acht oder elf zusammenhängenden Stellen und setzt sich aus den Komponenten BANKCODE (4 Stellen), LÄNDERCODE (2 Stellen), ORTSCODE (2 Stellen) sowie ggf. einem FILIALCODE (3 Stellen) zusammen.

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Bankcode Ländercode Ortscode Filialcode


Jedes Kreditinstitut führt grundsätzlich einen BIC je Bankleitzahl und teilt diesen der Deutschen Bundesbank mit. Ausnahmen hiervon können auf Antrag für Bankleitzahlen zugelassen werden, die im BIC-gestützten Zahlungsverkehr (grenzüberschreitender Zahlungsverkehr und inländischer Individualzahlungsverkehr) nicht verwendet werden.


Vergabe

Der BIC wird von SWIFT vergeben. Die Einreichungsfristen für das BIC-Directory von SWIFT erfordern eine frühzeitige Antragstellung bei SWIFT. Die Deutsche Bundesbank ist berechtigt, ihr auf anderem Wege, z. B. im Rahmen ihrer Kundenbeziehung oder über das BIC-Directory von SWIFT bekannt gewordene BIC der Kreditinstitute in die Bankleitzahlendatei zu übernehmen; sie informiert das betroffene Kreditinstitut über die Änderung mit einem Kontrollausdruck des Datensatzes der Bankleitzahlendatei.

Neue BIC sind frühestens zum gleichen Gültigkeitstermin wie bei SWIFT in die Bankleitzahlendatei aufzunehmen. Bei SWIFT abgemeldete BIC sind spätestens zum gleichen Termin wie bei SWIFT in der Bankleitzahlendatei abzumelden. Anträge auf Zuteilung, Änderung oder Löschung von BIC sind zusammen mit dem entsprechenden Antrag zur Bankleitzahlendatei - ggf. über die zuständige Zentralstelle - an die Deutsche Bundesbank zu leiten, die den Antrag an SWIFT weiterreicht.

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